Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änne Böhm
Sattlerei Änne Böhm
Moerser Straße 121
47447 Moers
sattlerei.aenneboehm@gmail.com
+49 176 62825215
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Für den zwischen Ihnen als Kunde und mir als Dienstleisterin/ Verkäuferin abzuschließenden Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Bearbeitung von mir zur Verfügung gestellten Gegenständen (z.B. Sättel, Zaumzeug, Lederwaren etc.) gelten die nachstehenden Bedingungen.
§2 Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Mit der Terminvereinbarung nehmen Sie die Preisliste zur Kenntnis und akzeptieren die AGB.
§ 3 Ablauf von Terminen zur Beratung /Sattelkontrolle bei Neu- und Bestandskunden
Bitte halten Sie das Pferd geputzt und trocken pünktlich zum vereinbarten Termin an einer möglichst ebenen und freien Fläche bereit. Ich benötige genügend Platz, um um das Pferd herumlaufen zu können.
Bitte erscheinen Sie in für Sie zum Reiten geeigneter Kleidung und halten Sie Zaumzeug, eine Schabracke, Sattelgurt und Steigbügelriemen bereit.
Zunächst sehe ich mir das Pferd an und nehme alle für die Besattlung relevanten Daten auf. Dann wird der Sattel in Augenschein genommen und beurteilt. Anschließend werden Pferd und Sattel zunächst im Stand beurteilt. Danach werden Pferd und Sattel unter dem Reiter in allen drei Grundgangarten vorgeführt und beurteilt. Erforderliche Änderungen können teilweise direkt vor Ort in der mobilen Werkstatt, ansonsten in der Sattlerei vorgenommen werden.
§ 4 Vermittlung von Kommissionssätteln
Für durch mich vermittelte Kommissionssättel übernehme ich keine Garantie und Gewährleistung, da es sich um einen Privatkauf zwischen Ihnen und einem anderen (privaten) Verkäufer handelt.
§ 5 Anprobe von Neu-Sätteln
Für die Beratung, die Anprobe und das Probereiten von Neu-Sätteln berechne ich 150€. Sollten Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Probereiten dazu entscheiden, einen neuen Sattel bei mir zu kaufen, wird die o.g. Gebühr vom Kaufpreis des Sattels abgezogen bzw. gutgeschrieben bzw. nicht in Rechnung gestellt. Entscheiden Sie sich für einen Sattel und möchten diesen eine Woche zur Probe behalten, fallen weitere 100€ Testgebühr an, die ebenfalls zurückerstattet werden, wenn Sie sich innerhalb von 2 Wochen dazu entscheiden, einen Neusattel bei mir zu kaufen.
§ 6 Kauf eines Neusattels
Eine Gewähr für die Passgenauigkeit des Sattels wie auch die Sitzposition des Reiters wird vom Auftragnehmer nur für den Zeitpunkt der Übergabe des Sattels übernommen. Beim Kauf eines neuen Sattels ist das erste Aufpolstern innerhalb der ersten sechs Monate im Preis inbegriffen (Fahrtkosten sind davon ausgenommen).
§ 7 Preise; Zahlung
(1) In meinen Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, soweit dies anfallen; Liefer- und Versandkosten sind in meinen Preisen jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen worden ist.
(2) Preise sind der jeweils gültigen Preisliste der Sattlerei Änne Böhm zu entnehmen.
(3) Sofern ich mit Ihnen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart habe, sind Dienstleistungen und Waren direkt vor Ort ohne Abzug in bar, per PayPal oder EC-Karte zu bezahlen oder wenn meine Rechnung bei Ihnen vorliegt Zug um Zug gegen Lieferung der Ware oder Herausgabe der mir zur Verfügung gestellten und von mir bearbeiteten Sachen.
§ 8 Terminänderungen und -absagen
Vereinbarte Termine bitte ich einzuhalten. Sollten Sie Bedenken haben, ob der Termin wegen des gesundheitlichen Zustandes Ihres Pferdes stattfinden kann, bitte ich - ebenso wie bei anderen Hinderungsgründen- um frühzeitige Kontaktaufnahme. Bei Offenställen und Anlagen ohne Reithalle, bitte ich Sie, die für den vereinbarten Termin bestehenden Wettervorhersagen besonders zu beachten. Bitte informieren Sie mich rechtzeitig, falls unter den Gegebenheiten vor Ort kein Termin möglich ist. Im Zweifel kontaktieren Sie mich bitte rechtzeitig, damit wir gemeinsam beratschlagen können, ob der Termin stattfinden kann/soll. Beim Verdacht von ansteckenden Krankheiten am Stall sind Sie verpflichtet, mich sofort zu informieren. Wir werden dann gemeinsam abwägen, ob wir den vereinbarten Termin verschieben müssen oder geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen können, um den Termin beibehalten zu können.
§ 9 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen meine Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, ich diese anerkannt habe oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen meine Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.
§ 10 Liefer- und Leistungszeit
(1) Die von mir genannten Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und mir ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart worden.
(2) Sie können mich vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls ich einen ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalte oder wenn ich aus einem anderen Grund in Verzug gerate, so müssen Sie mir eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung meiner Leistung setzen. Wenn ich diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lasse, sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 11 hafte ich Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den ich zu vertreten habe, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
(4) Ich bin zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
§ 11 Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
(1) Soweit die gelieferte Ware oder die Werkleistung nicht den
a) subjektiven Anforderungen entspricht, d.h. nicht die zwischen Ihnen und mir vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet
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objektiven Anforderungen entspricht, d.h. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet, oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist oder die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und/oder der öffentlichen Äußerungen, die von mir abgegeben wurde oder nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das ich Ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt habe, so bin ich zur Nacherfüllung verpflichtet.
(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei müssen Sie mir die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferner müssen Sie mir eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Habe ich die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Die Nacherfüllungspflicht trifft mich nicht, wenn ich aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt bin.
Bitte beachten Sie, dass sich ein Pferd auch in kurzer Zeit stark verändern kann (Muskelauf- und -abbau, Fütterung, Haltung, Einwirkung des Reiters) und daher ein Sattelnachsorgetermin auch kurze Zeit, nachdem Ihnen und Ihrem Pferd der Sattel passgenau übergeben wurde, notwendig werden könnte. Erforderliche Polster- und Anpassungsarbeiten stellen keine Nachbesserung im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung dar.
(4) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
(5) Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von mir, meinen gesetzlichen Vertretern oder meinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, hafte i h uneingeschränkt nach dessen Vorschriften. Ich hafte auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern ich eine solche bezüglich der gelieferten Ware abgegeben habe. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von mir garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von mir gelieferten Ware ein, so hafte ich hierfür nur
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meiner Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
(6) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (wie z. B. die fristgemäße Lieferung der Ware), so ist meine Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden und der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
(7) Weitergehende Haftungsansprüche gegen mich bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen mich erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt meine Haftung nach vorstehendem Absatz 6.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag mein Eigentum. An den mir zur Verfügung gestellten und von mir bearbeiteten Sachen erwerbe ich bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein Pfandrecht nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.